Über mich


 


Vergleich zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024.


Bei der Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 werden die Kompetenzen und Qualifikationen einer natürlichen Person zertifiziert.

Dazu gehört sowohl eine (Wissens-) Prüfung als auch eine Bewertung auf Übereinstimmung mit dem Zertifizierungsprogramm.

Dies ist ähnlich einer öffentlichen Bestellung nach § 36 GewO zu sehen, wobei die Voraussetzungen, Prüfungen und Überwachungen bei einer Personenzertifizierung deutlich schärfer ausfallen.

Bei einer Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 wird jede zertifizierte Person nach einheitlichen Kriterien geprüft, was bei einer öffentlichen Bestellung nicht unbedingt der Fall sein muss.

In der Überwachungsphase gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 überwacht die Zertifizierungsstelle den einzelnen Sachverständigen hinsichtlich seiner Arbeiten (Gutachtenerstellung, Dokumentation etc.). 

Bei einer Re-Zertifizierung werdenGutachten angefordert und diese entsprechend dem Zertifizierungsprogramm geprüft.

Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist ebenso wie die Bezeichnung „Zertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN ISO/IEC 17024“ geschützt.

Jedoch stellt die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ nicht unbedingt und in jedem Fall ein Qualifikationsmerkmal hinsichtlich der Sach- und Fachkompetenz des Sachverständigen dar.

Die öffentliche Bestellung existiert nur in Deutschland.


 

Über meine Person:

- Geboren wurde ich am 24.12.1965 in Essen und seit 2007 mit Iris Winkel verheiratet.

- Meine Ausbildung im Dachdeckerhandwerk schloss ich 1986 erfolgreich ab.

- Eine weitere Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann beendete ich im Jahr 1992.

- Von 1993 bis 2001 war ich Gebietsverkaufsleiter bei der VELUX Deutschland GmbH.

- Im Zeitraum von 1998 bis 2001 absolvierte ich bei der Handwerkskammer Dortmund die Meisterschule.

- Die Abschlussprüfung zum Dachdeckermeister bestand ich im August 2001.

- Von 2001 bis 2005 war ich als leitender Dachdeckermeister bei der Bräuer GmbH beschäftigt.

- Den Abschluss zum Gebäude- Energieberater im Dachdeckerhandwerk absolvierte ich 2004 bei der Handwerkskammer in Münster.

- Im Frühjahr 2005 gründete ich die Firma Dachtechnik Winkel.

- Seit 2016 bin ich als Sachverständiger für Dach-Wand und Abdichtungstechnik Personen zertifizierter Sachverständiger

Seit dieser Zeit besuche ich regelmäßig jährlich Fortbildungsveranstaltungen, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben

Das Fachwissen und die handwerklichen Anforderungen die ich hierbei erlangt habe, werden hierdurch ständige immer weiter aktualisiert und optimiert.

Diese Erfahrungen versetzen mich in die Lage, auch komplexe fachliche Zusammenhänge verständlich zu vermitteln, und die Tragweite von Entscheidungen zu reflektieren.




Unsere Leistungen

 


Sachverständigen Leistungen

  • Schadenanalyse
  • Angebotsanalyse
  • Privatgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Bewertung des IST und SOLL Zustandes
  • Prüfung von Aufmaß und Abrechnung
  •     Abnahme von Leistungen
  • Technische Beratung
  • Baubegleitende Qualitätsüberwachung
  • Schadensbewertungen
  • Beweissicherung
  • Umfassende Ursachenforschung
  • Hilfestellung bei der Vergabe von Aufträgen
  • Inspektionen an schwer zugänglichen Stellen mit Drohne

Energieeffiezenz Experte Leistungen

  • individueller Sanierungsfahrplan (iSfp)
  • Baubegleitende Qualitätsüberwachung
  • Förderung bei Dach- und Fassadendämmung
  • Erstellung von Bedarfs- oder Verbrauchsausweise
  • Gebäudeenergieberatung
  • Energetische Analyse & Optimierung
  • Beratung zu KfW-Förderungen
  • Photovoltaik, Energiespeichersystem
  • Fördermittelberatung BAFA und KfW
  • weitere Leistungen aus Anfrage

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Fachkompetenz verhindert Pfusch am Bau


Fachkompetenz mit Ralf Winkel - Sachverständiger und Gutachter im Dachdeckerhandwerk


Was kostet ein Dachgutachten oder eine Beratung durch einen Sachverständigen?
Wie sind die Erfolgsaussichten bei einem Rechtsstreit?


Diese Fragen werden uns sehr häufig gestellt.

Eine seriöse Antwort darauf können wir Ihnen im Vorfeld nicht geben.

Jede Angelegenheit ist anders und muss von Fall zu Fall betrachtet und bewertet werden.

Nach Durchsicht der Unterlagen und der örtlichen Gegebenheiten, ist die Abgabe einer Kostenschätzung erst möglich. Das Ergebnis und die Auswertung eines Gutachtens können wir erst nach unserer Bewertung bekanntgeben.

Ein neutrales und nach bestem Wissen und Gewissen erstelltes Gutachten, kann jedoch die Entscheidungsfindung in allen Streitformen positiv beeinflussen und beschleunigen.



Wie läuft die Zusammenarbeit mit dem Gutachter oder Gebäudeenergieberater ab?


Kontaktaufnahme:
Sie rufen uns an oder schicken uns eine E-Mail, in der Sie uns Ihr Problem schildern. 
Terminabsprache:
Bei einem Ortstermin, werden Ihre Bedenken und vorhandene Schäden genau besprochen und gründlich untersucht.
Vertragserstellung:
In einem Vertrag formulieren wir das Untersuchungsziel des Gutachtens oder der Energieberatung und legen die Kosten fest.
Schlichtungsgespräch
Schlichtungsgespräche mit den betroffenen Parteien sind sehr oft zielführend und können Streitigkeiten sehr oft abkürzen.


Dächer machen jährlich ca. 30% aller Schäden durch Baumängel aus!


Mangelhafte Beratung, Planungsfehler, unqualifizierte Handwerker, fehlende Erfahrung und mangelnde Fachkenntnisse bei der Bauüberwachung sind die Ursachen.
Durch Baumängel entstehen dem Bauherrn finanzielle Schäden und oftmals auch teure und jahrelange Rechtsstreitigkeiten. Nicht selten bleibt er auf den Nachbesserungskosten und Folgeschäden sitzen.

 
 
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